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Neue Leistungen in der Tages- und Nachtpflege...

 

 

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz sieht außerdem vor, die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege anzuheben. Solche teilstationären Angebote können pflegende Angehörige wirksam entlasten.

 

  • Nachtpflege - das ist zum einen sichere Betreuung für den pflegebedürftigen Menschen, zum anderen aber die Chance auf einen ungestörten Schlaf für den pflegenden Angehörigen.

 

  • Auch von der Tagespflege profitieren beide: Sie belebt und motiviert den kranken Menschen und schenkt Angehörigen ein paar freie Stunden.

 

Während die Kosten für eine Tages- und Nachtpflege bislang vom Pflegegeld oder der Sachleistung abzeogen wurden, soll nach dem Reformgesetz der Gesamtanspruch auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht werden können.

 

Zum Beispiel:

Ein pflegebedürftiger Mensch in Stufe II, der Anpruch auf Pflegesachleistungen bis zu 1.100 Euro monatlich oder Anspruch auf Tagespflege (ebenfalls bis zu 1.100 Euro monatlich) hat, kann danach mit einem Gesamtleistungsanspruch von bis zu 1.650 Euro rechnen.

Sozialstation Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim

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