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Schnellere Entscheidungen...

 

 

Damit die Patienten die erhöhten Leistungen schnellstmöglichst beanspruchen und so ihre pflegerische Versorgung sicherstellen können, sollen sich nach den neuen Vorgaben künftig kurzfristig eine Entscheidung über eine beantragte Pflegestufe erhalten.

 

Hierzu müssen die Pflegekassen den Antrag unverzüglich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterleiten und ihre Kunden spätestens nach 5 Wochen schriftlich über die Entscheidung informieren.

 

Die Begutachtung muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags erfolgen, wenn sich der Patient im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung befindet und

 

  • Hinweise vorliegen, dass zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung eine Begutachtung erforderlich ist oder
  • die Angehörigen des Patienten ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, dass sie Pflegezeit beanspruchen wollen oder
  • der Patient in einem Hospiz ist oder ambulant palliativpflegerisch versorgt wird.

Sozialstation Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim

Spitalstraße 5
74172 Neckarsulm

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