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Verbesserte Leistungen auch bei der Verhinderungspflege ...

 

 

Kann die private Pflegeperson des Patienten vorübergehend, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, ihre Pflegeaufgaben nicht wahrnehmen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen. Bisher lag die Grenze hier bei 1.432 € pro Jahr.

 

Ab dem 01.07.08 können nun jährlich folgende Beträge beansprucht werden:

 

ab 01.07.2008 - 1.470 €

ab 01.01.2010 - 1.510 €

ab 01.01.2012 - 1.550 €

 

Die Wartezeit für eine Ersatzpflege wurde von bisher 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt.

Sozialstation Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim

Spitalstraße 5
74172 Neckarsulm

Tel.: 07132 / 35-268
Fax: 07132 / 35-1803

Konto 009 500 013
BLZ 620 500 00
Kreissparkasse Heilbronn