Verbesserte Leistungen auch bei der Verhinderungspflege ...
Kann die private Pflegeperson des Patienten vorübergehend, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, ihre Pflegeaufgaben nicht wahrnehmen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen. Bisher lag die Grenze hier bei 1.432 € pro Jahr.
Ab dem 01.07.08 können nun jährlich folgende Beträge beansprucht werden:
ab 01.07.2008 - 1.470 €
ab 01.01.2010 - 1.510 €
ab 01.01.2012 - 1.550 €
Die Wartezeit für eine Ersatzpflege wurde von bisher 12 Monaten auf 6 Monate verkürzt.
