Angehörige Menschen zu pflegen ist eine schöne und zugleich auch schwere Aufgabe. Sie kostet viel Zeit und Geduld und zehrt oft an der eigenen Substanz.
Wenn Sie einen Angehörigen selbst pflegen, erhalten Sie die Möglichkeit der Entlastung durch die gesetzlich geregelten Leistungen der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI.
Wir
ermöglichen Ihnen durch die Verhinderungspflege stundenweise oder über einen längeren Zeitraum Entlastung, die Sie z.B. aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen dringend benötigen.
Wir
pflegen und betreuen Ihre pflegebdürftigen Angehörigen - wie gewohnt - daheim in Ihrer wohl vertrauten Umgbung und können Ihnen alle Leistungen anbieten, die wir auch in der "normalen" Alten- und Krankenpflege erbringen.
Voraussetzung für Verhinderungspflege
Verhinderungspflege wird von den Pflegekassen auf Antrag gewährt. Sie haben bereits nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate Anspruch auf diese gesetzliche Leistung in Höhe von maximal 1.510,00 EURO pro Jahr.
Wir
erarbeiten gerne mit Ihnen gemeinsam ein wirkungsvolles Leistungspaket und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse auf.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Pflegedienstleitung, Frau Constance Haner, Tel. 07132/35-268.
Sozialstation Neckarsulm-Erlenbach-Untereisesheim
Spitalstraße 5
74172 Neckarsulm
Tel.: 07132 / 35-268
Fax: 07132 / 35-1803
Konto 009 500 013
BLZ 620 500 00
Kreissparkasse Heilbronn